EU-Verpackungsverordnung (PPWR) seit August 2026: Was Onlinehändler jetzt tun müssen – und was erst 2030 kommt

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Viele Schlagzeilen vermischen heutige Pflichten mit Regeln, die erst 2030 starten. Hier lesen Sie, was jetzt gilt, was später kommt und wie Händler sich vorbereiten, ohne überzureagieren.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die PPWR?

Die Verpackungsverordnung ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – Verpackungsregeln werden in Europa dadurch einheitlicher. Sie ist im Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026.

Was gilt seit dem 12. August 2026?

  • Konformität und Dokumentation: Hersteller müssen nachweisen können, dass Verpackungen die Anforderungen erfüllen – mit technischer Dokumentation und Konformitätserklärung.
  • Stoffe: Grenzwerte für Schwermetalle und Beschränkungen besorgniserregender Stoffe; PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen.
  • Kennzeichnung: Angaben zu Hersteller oder Importeur müssen verfügbar sein.
  • Registrierung: Nationale Registrierung und erweiterte Herstellerverantwortung gelten weiter – in Deutschland über LUCID nach dem VerpackG.

Was kommt später?

AnforderungVoraussichtlicher Start
Harmonisierte Verpackungskennzeichnung2028
Verpackungsminimierung (Gewicht und Volumen)1. Januar 2030
Max. 50 % Leerraum bei E-Commerce- und Transportverpackungen1. Januar 2030
Rezyklatanteil und RecyclingfähigkeitAb 2030

Einige Details, etwa die Berechnungsmethode für den Leerraum, werden noch in Durchführungsrechtsakten festgelegt. Termine können sich daher noch verschieben.

So bereiten Sie Ihre Versandverpackung vor

  • Kartongrößen prüfen und mit den Produktmaßen abgleichen, Übergrößen reduzieren.
  • Füllmaterial messen: Bei der Leerraumregel zählen Papier oder Luftpolster als Leerraum.
  • Lieferantendokumente sammeln für die eingesetzten Verpackungsmaterialien.
  • Registrierungen prüfen – in jedem Zielland und bei Marktplätzen, die EPR-Nummern abfragen.

Die Rolle Ihres Fulfillment-Partners

Bei der Leerraumregel liegt die Pflicht bei dem Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt. Im ausgelagerten Fulfillment wird die Verpackungswahl damit zum gemeinsamen Thema von Händler und Lager. Bei Grexon verpacken wir produkt- und markengerecht und prüfen Kartonformate gemeinsam mit Ihnen – so sind Sie auf 2030 vorbereitet, ohne alles auf einmal umstellen zu müssen.

Häufige Fragen

Gilt die 50-%-Leerraumgrenze bereits?

Nein. Laut Verordnung gilt die Grenze für E-Commerce- und Transportverpackungen ab dem 1. Januar 2030. Die Berechnungsmethode wird noch festgelegt.

Muss ich mich weiterhin bei LUCID registrieren?

Ja. Die nationale Verpackungsregistrierung und Herstellerverantwortung gelten neben der PPWR weiter.

Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?

Eine generelle Ausnahme für kleine oder Kleinstunternehmen von den Kernpflichten gibt es nicht.

Fulfillment oder Lagerung in Deutschland gesucht?

Erzählen Sie uns von Ihren Produkten und Mengen – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Ähnliche Beiträge

Mit Spanien und den Niederlanden ist der Kaufland-Marktplatz nun in neun europäischen Ländern aktiv. Für Händler eröffnet das neue Märkte – und
Black Friday fällt 2026 auf den 27. November, Cyber Monday auf den 30. November – direkt danach beginnt das Weihnachtsgeschäft. Ob die
Seit dem 1. Juli 2026 gelangen Sendungen unter 150 € nicht mehr zollfrei in die EU. Pro Warenkategorie fällt ein pauschaler Zoll