Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Viele Schlagzeilen vermischen heutige Pflichten mit Regeln, die erst 2030 starten. Hier lesen Sie, was jetzt gilt, was später kommt und wie Händler sich vorbereiten, ohne überzureagieren.
Die Verpackungsverordnung ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – Verpackungsregeln werden in Europa dadurch einheitlicher. Sie ist im Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026.
| Anforderung | Voraussichtlicher Start |
|---|---|
| Harmonisierte Verpackungskennzeichnung | 2028 |
| Verpackungsminimierung (Gewicht und Volumen) | 1. Januar 2030 |
| Max. 50 % Leerraum bei E-Commerce- und Transportverpackungen | 1. Januar 2030 |
| Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit | Ab 2030 |
Einige Details, etwa die Berechnungsmethode für den Leerraum, werden noch in Durchführungsrechtsakten festgelegt. Termine können sich daher noch verschieben.
Bei der Leerraumregel liegt die Pflicht bei dem Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt. Im ausgelagerten Fulfillment wird die Verpackungswahl damit zum gemeinsamen Thema von Händler und Lager. Bei Grexon verpacken wir produkt- und markengerecht und prüfen Kartonformate gemeinsam mit Ihnen – so sind Sie auf 2030 vorbereitet, ohne alles auf einmal umstellen zu müssen.
Nein. Laut Verordnung gilt die Grenze für E-Commerce- und Transportverpackungen ab dem 1. Januar 2030. Die Berechnungsmethode wird noch festgelegt.
Ja. Die nationale Verpackungsregistrierung und Herstellerverantwortung gelten neben der PPWR weiter.
Eine generelle Ausnahme für kleine oder Kleinstunternehmen von den Kernpflichten gibt es nicht.
Erzählen Sie uns von Ihren Produkten und Mengen – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.